Muss man warten, bis alle Milchzähne ausgefallen sind, bevor man eine Zahnspange bekommt?
Nein. Man muss keinesfalls warten, bis alle Milchzähne ausgefallen sind, bevor eine kieferorthopädische Behandlung beginnen kann. Im Gegenteil: Bei bestimmten Fehlstellungen ist es wichtig, bereits während des Wechselgebisses zu handeln. Wer mit der ersten kieferorthopädischen Beratung wartet, bis alle bleibenden Zähne durchgebrochen sind, kann bei bestimmten Problemen einen günstigen Zeitpunkt für eine Behandlung verpassen.
Eine erste kieferorthopädische Kontrolle sollte deshalb deutlich vor dem 10. Lebensjahr erfolgen – bei Auffälligkeiten auch früher. Die American Association of Orthodontists (AAO) empfiehlt sogar eine erste kieferorthopädische Untersuchung spätestens im Alter von sieben Jahren.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung: Eine frühe Untersuchung bedeutet nicht automatisch, dass das Kind sofort eine Zahnspange bekommt. Häufig geht es zunächst darum, die Entwicklung von Zähnen und Kiefern zu beurteilen und den richtigen Zeitpunkt für eine mögliche Behandlung festzulegen. Mehr zu den einzelnen Fehlstellungen und deren Behandlung finden Sie auf unserer Seite zu Kieferfehlstellungen.
Warum eine kieferorthopädische Untersuchung schon mit Milchzähnen sinnvoll ist
Das Wechselgebiss ist eine besonders wichtige Entwicklungsphase. Milchzähne fallen aus, bleibende Zähne brechen durch und gleichzeitig verändern sich die Kiefer.
Für den Kieferorthopäden ist gerade diese Phase sehr aufschlussreich. Es lässt sich beispielsweise beurteilen, ob ausreichend Platz für die bleibenden Zähne vorhanden ist, ob Zähne in einer ungünstigen Position durchbrechen oder ob sich eine Fehlstellung der Kiefer entwickelt.
Einige kieferorthopädische Probleme lassen sich außerdem während des Wachstums gezielt beeinflussen. Die deutsche S3-Leitlinie zu den idealen Behandlungszeitpunkten kieferorthopädischer Anomalien empfiehlt beispielsweise bei ausgeprägten transversalen Anomalien eine frühzeitige Therapie, um die hohe Anpassungsfähigkeit der Strukturen des Oberkiefers bei jungen Patienten zu nutzen.
Welche Probleme sollte man nicht einfach abwarten?
Es gibt Fehlstellungen, bei denen ein Abwarten bis zum vollständigen Wechselgebiss sinnvoll sein kann. Bei anderen Problemen kann ein zu spätes Erkennen dagegen dazu führen, dass bestimmte Möglichkeiten der wachstumsbegleitenden Behandlung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Kreuzbisse, insbesondere ausgeprägte seitliche oder frontale Kreuzbisse
- deutliche Platzmängel und stark ausgeprägter Zahnengstand
- Fehlentwicklungen der Kieferbreite
- starke Rück- oder Vorlage eines Kiefers
- ausgeprägte Frontzahnstufen
- Zähne, die nicht regelgerecht durchbrechen
- fehlende oder überzählige Zähne
- bestimmte funktionelle Fehlstellungen
- auffällige Abweichungen beim Wechsel von Milchzähnen zu bleibenden Zähnen
Die S3-Leitlinie weist ausdrücklich darauf hin, dass der optimale Behandlungszeitpunkt von der jeweiligen kieferorthopädischen Anomalie und vom Entwicklungsstand des Kindes abhängt. Eine Behandlung kann grundsätzlich im Milchgebiss, im frühen oder späten Wechselgebiss oder erst im bleibenden Gebiss sinnvoll sein.
Warum „erst alle Milchzähne verlieren, dann zum Kieferorthopäden“ nicht die richtige Strategie ist
Der häufige Gedanke lautet:
„Wir warten erst einmal, bis alle Milchzähne ausgefallen sind. Dann kann man immer noch eine Zahnspange machen.“
Das klingt zunächst logisch, ist aber kieferorthopädisch nicht grundsätzlich richtig.
Denn eine Zahnspange dient nicht ausschließlich dazu, schiefe Zähne geradezustellen. Kieferorthopädie beschäftigt sich auch mit der Entwicklung der Kiefer, der Verzahnung und dem Zusammenspiel von Zähnen, Kiefer und Muskulatur.
Bei bestimmten Fehlstellungen kann das Wachstum einen entscheidenden Teil der Behandlungsmöglichkeiten darstellen. Wenn ein Kind noch wächst, können bestimmte Behandlungskonzepte genutzt werden, die später nicht in gleicher Weise zur Verfügung stehen.
Die AAO weist ebenfalls darauf hin, dass einige Fehlstellungen während des Wachstums behandelt werden sollten und dass das Warten bis zum vollständigen Durchbruch der bleibenden Zähne bei bestimmten Problemen nachteilig sein kann.
Eine frühe Kontrolle bedeutet nicht automatisch eine frühe Zahnspange
Dieser Punkt ist besonders wichtig: Nicht jedes Kind braucht mit sieben, acht oder neun Jahren eine Zahnspange.
Bei vielen Kindern ist eine sofortige Behandlung gar nicht notwendig. Der Kieferorthopäde kann beispielsweise feststellen, dass die Entwicklung altersgerecht verläuft und zunächst lediglich Kontrollen sinnvoll sind.
Eine solche Verlaufskontrolle kann sogar ein wesentlicher Bestandteil einer guten kieferorthopädischen Behandlung sein. Dadurch lässt sich beobachten, wie die bleibenden Zähne durchbrechen, wie sich die Kiefer entwickeln und wann gegebenenfalls der richtige Zeitpunkt für eine Behandlung erreicht ist.
Die Frage lautet deshalb nicht: „Wie viele Milchzähne sind noch vorhanden?“
Viel wichtiger ist:
„Welche Fehlstellung liegt vor und in welchem Entwicklungsstadium befindet sich das Kind?“
Der richtige Zeitpunkt hängt von der Fehlstellung ab
Es gibt daher keinen einzigen Zeitpunkt, der für jedes Kind gleichermaßen richtig ist.
Bei einer unkomplizierten Zahnfehlstellung kann es sinnvoll sein, zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten und später mit einer Behandlung zu beginnen. Bei bestimmten Kieferfehlstellungen oder Störungen der Zahnentwicklung kann dagegen eine frühere Intervention sinnvoll oder sogar wichtig sein.
Die deutsche S3-Leitlinie macht deutlich, dass der ideale Behandlungszeitpunkt von der jeweiligen Anomalie abhängt. Insbesondere bei bestimmten transversalen Fehlstellungen wird eine frühzeitige Behandlung empfohlen.
Auch die AAO betont, dass die erste Untersuchung nicht mit dem Beginn einer Behandlung gleichzusetzen ist. Vielmehr soll die Untersuchung dabei helfen, den individuellen Behandlungszeitpunkt festzulegen.
Warum die erste Beratung vor dem 10. Geburtstag sinnvoll ist
Für Eltern bedeutet das vor allem: Nicht darauf warten, dass alle Milchzähne ausgefallen sind.
Eine erste kieferorthopädische Beratung sollte möglichst vor dem 10. Geburtstag erfolgen. So bleibt ausreichend Zeit, die Entwicklung zu beobachten und – falls erforderlich – eine Behandlung zum geeigneten Zeitpunkt einzuleiten.
Die internationale Fachgesellschaft AAO empfiehlt sogar eine erste kieferorthopädische Kontrolle bereits spätestens mit sieben Jahren. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass jedes siebenjährige Kind eine Zahnspange benötigt. Es geht vielmehr darum, relevante Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und den weiteren Verlauf fachgerecht zu planen.
Gerade bei Kindern, bei denen Eltern unsicher sind, ob „alles noch normal“ aussieht, kann eine frühzeitige Kontrolle deshalb sinnvoll sein.
Muss der Hauszahnarzt mein Kind zum Kieferorthopäden überweisen?
Nein. Eine Überweisung durch den Hauszahnarzt ist für eine kieferorthopädische Beratung nicht erforderlich.
Wenn Sie sich fragen, ob sich die Zähne oder Kiefer Ihres Kindes normal entwickeln oder ob möglicherweise eine kieferorthopädische Behandlung notwendig werden könnte, können Sie direkt einen Termin bei einer kieferorthopädischen Fachpraxis vereinbaren.
Das gilt insbesondere auch dann, wenn noch mehrere Milchzähne vorhanden sind. Eine kieferorthopädische Untersuchung kann gerade in dieser Phase sinnvoll sein, weil dadurch die weitere Entwicklung beurteilt und der richtige Zeitpunkt für eine mögliche Behandlung bestimmt werden kann. Auch die AAO weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Vorstellung beim Kieferorthopäden keine Überweisung des Zahnarztes notwendig ist.
Sie sind unsicher, ob Ihr Kind bereits zum Kieferorthopäden sollte?
Wenn Sie sich fragen, ob bei Ihrem Kind möglicherweise eine kieferorthopädische Auffälligkeit vorliegt, müssen Sie nicht erst abwarten, bis der letzte Milchzahn ausgefallen ist.
Vereinbaren Sie direkt über unsere Webseite einen Beratungstermin bei uns. Wir können die Entwicklung von Zähnen und Kiefern beurteilen und Ihnen erklären, ob aktuell eine Behandlung sinnvoll ist, eine spätere Behandlung geplant werden sollte oder zunächst eine regelmäßige Kontrolle ausreicht.
Gerade bei Kindern gilt: Der richtige Zeitpunkt für eine kieferorthopädische Behandlung lässt sich nicht allein am Alter oder an der Anzahl der vorhandenen Milchzähne bestimmen. Entscheidend ist die individuelle Entwicklung.
Fazit: Nicht auf den letzten Milchzahn warten
Nein, man muss nicht warten, bis alle Milchzähne ausgefallen sind, bevor ein Kind eine Zahnspange bekommen kann.
Bei bestimmten Fehlstellungen kann ein früher Behandlungsbeginn während des Wechselgebisses sinnvoll sein. Andere Fehlstellungen werden dagegen bewusst erst später behandelt. Entscheidend ist deshalb eine fachkundige Beurteilung des individuellen Entwicklungsstandes.
Eine erste kieferorthopädische Untersuchung vor dem 10. Lebensjahr ist daher sinnvoll – bei Auffälligkeiten auch deutlich früher. So kann rechtzeitig festgestellt werden, ob überhaupt eine Behandlung erforderlich ist und wann der optimale Zeitpunkt dafür erreicht ist.
Hinweis
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische oder kieferorthopädische Beratung, Untersuchung oder Diagnostik. Ob und wann eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll ist, kann nur nach individueller Untersuchung und unter Berücksichtigung der jeweiligen Entwicklung beurteilt werden.
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