Zahnschmerzen: Ibuprofen hilft nicht – was nun?
Bei Zahnschmerzen sollte grundsätzlich immer eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt aufgesucht werden. Schmerzmittel können die Beschwerden zwar vorübergehend lindern, beseitigen aber nicht die Ursache. Insbesondere wenn Zahnschmerzen trotz Ibuprofen bestehen bleiben oder stärker werden, sollte die Ursache zeitnah zahnärztlich abgeklärt werden.
Zahnschmerzen können ganz unterschiedliche Ursachen haben – beispielsweise Karies, eine Entzündung des Zahnnervs, eine Entzündung an der Wurzelspitze, ein Zahnabszess, Zahnfleischentzündungen oder eine Verletzung des Zahnes. Je nach Ursache kann eine zahnärztliche Behandlung erforderlich sein. Schmerzmittel sind daher grundsätzlich nur eine vorübergehende Maßnahme. Neben den bekannten Schmerzmittel sind auch Hausmittel weit verbreitet und werden seit Generationen weiter empfohlen. Nicht alle Hausmittel sind auch sicher, welches Mittel auf gar keinen Fall mehr verwendet werden darf und warum erklären wie hier.
Warum hilft Ibuprofen bei Zahnschmerzen manchmal nicht?
Ibuprofen gehört zu den sogenannten nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAR). Es wirkt schmerzlindernd und entzündungshemmend und gehört bei akuten Zahnschmerzen zu den gut untersuchten Medikamenten. Die aktuellen Empfehlungen der American Dental Association sehen NSAR wie Ibuprofen als eine wichtige Möglichkeit zur vorübergehenden Behandlung akuter Zahnschmerzen an.
Trotzdem kann es vorkommen, dass Ibuprofen kaum oder gar nicht hilft.
1. Die Ursache der Schmerzen lässt sich nicht mit einem Schmerzmittel beseitigen
Bei einer ausgeprägten Entzündung des Zahnnervs beispielsweise kann der Schmerz sehr intensiv sein. Das Medikament kann die Schmerzverarbeitung beeinflussen, aber die Ursache – etwa die entzündete Zahnpulpa – bleibt bestehen.
Ähnliches gilt bei einem Abszess: Befindet sich eine Ansammlung von Eiter im Gewebe, kann ein Schmerzmittel zwar die Schmerzen reduzieren, die Infektionsquelle jedoch nicht beseitigen.
In solchen Situationen ist eine zahnärztliche Behandlung entscheidend. Die American Dental Association empfiehlt bei vielen pulpa- oder wurzelbezogenen Zahnerkrankungen nicht einfach eine Behandlung mit Antibiotika, sondern in erster Linie die Beseitigung der zahnmedizinischen Ursache.
2. Die Schmerzen sind möglicherweise nicht überwiegend entzündungsbedingt
Ibuprofen wirkt insbesondere über die Hemmung entzündungsfördernder Botenstoffe. Zahnschmerzen können jedoch unterschiedliche Mechanismen haben. Je nach Ursache kann deshalb ein anderes Schmerzmittel beziehungsweise eine Kombination verschiedener Wirkmechanismen geeigneter sein.
Aktuelle zahnmedizinische Leitlinien sehen deshalb bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren neben einem NSAR auch die Kombination mit Paracetamol als mögliche wirksame Option an, sofern keine Gegenanzeigen bestehen.
Wichtig: Medikamente sollten immer entsprechend der Packungsbeilage beziehungsweise nach ärztlicher oder pharmazeutischer Empfehlung eingenommen werden. Insbesondere bei Schwangerschaft, Magen-Darm-Erkrankungen, Nierenproblemen, Blutverdünnern, Allergien oder anderen Medikamenten sollte vor der Einnahme von Schmerzmitteln ärztlicher oder pharmazeutischer Rat eingeholt werden.
3. Die Ursache schreitet weiter fort
Ein typisches Problem bei Zahnschmerzen ist, dass die Beschwerden durch ein Schmerzmittel vorübergehend besser werden und man deshalb den Zahnarztbesuch verschiebt.
Das kann problematisch sein. Schmerzmittel behandeln nicht die zugrunde liegende Erkrankung. Wenn die Ursache beispielsweise eine fortschreitende Entzündung ist, kann sich die Erkrankung weiterentwickeln, obwohl die Schmerzen zeitweise weniger werden.
Was kann man bis zum Zahnarztbesuch selbst tun?
Wenn kurzfristig kein Zahnarzttermin möglich ist, gibt es einige einfache Maßnahmen, die die Beschwerden möglicherweise etwas lindern können.
Kühlen kann angenehm sein
Bei Schmerzen oder einer beginnenden Schwellung kann vorsichtiges Kühlen von außen helfen. Dabei sollte ein Kühlpack niemals direkt auf die Haut gelegt werden. Besser ist es, das Kühlpack in ein Tuch einzuwickeln und die betroffene Gesichtspartie nur für kurze Zeit zu kühlen.
Von intensiver Wärme sollte bei Verdacht auf eine Entzündung oder Schwellung dagegen eher abgesehen werden.
Mit lauwarmem Salzwasser spülen
Ein lauwarmes Salzwasserbad für den Mund kann bei gereiztem Zahnfleisch oder bestimmten Entzündungen vorübergehend angenehm sein. Dazu kann eine kleine Menge Salz in einem Glas lauwarmem Wasser aufgelöst und der Mund vorsichtig gespült werden.
Das ersetzt selbstverständlich keine zahnärztliche Behandlung. Auch das NHS nennt Salzwasserspülungen als eine mögliche Maßnahme zur vorübergehenden Linderung von Zahnschmerzen.
Den schmerzenden Zahn möglichst schonen
Sehr heiße, sehr kalte oder besonders süße Lebensmittel können Zahnschmerzen verstärken. Bis zur Untersuchung kann es deshalb sinnvoll sein, solche Reize zu vermeiden und möglichst auf der anderen Seite zu kauen.
Weiche Lebensmittel können ebenfalls angenehmer sein. Die Mundhygiene sollte grundsätzlich weitergeführt werden – allerdings vorsichtig und ohne das schmerzende Gebiet unnötig zu reizen.
Nelken und Nelkenöl gegen Zahnschmerzen – ein bewährtes Hausmittel?
Nelken werden seit langer Zeit als Hausmittel gegen Zahnschmerzen verwendet. Verantwortlich dafür ist vor allem der Inhaltsstoff Eugenol, der unter anderem schmerzlindernde und lokal betäubende Eigenschaften besitzt.
Daraus ist die Vorstellung entstanden, eine Gewürznelke auf den schmerzenden Zahn zu legen oder Nelkenöl direkt auf die betroffene Stelle aufzutragen.
Was traditionell plausibel klingt, ist allerdings nicht automatisch harmlos.
Warum wir von Nelkenöl abraten
Insbesondere konzentriertes Nelkenöl sollte nicht einfach auf Zahn, Zahnfleisch oder Mundschleimhaut aufgetragen werden.
Eugenol kann die Schleimhäute reizen und bei direktem Kontakt sogar zu entzündlichen Veränderungen und Schleimhautschäden führen. Für clove oil beziehungsweise Eugenol werden unter anderem Reizungen, Entzündungen und Ulzerationen der Mundschleimhaut beschrieben.
Auch in der medizinischen Literatur sind Fälle von chemischen Verletzungen der Mundschleimhaut nach einer Selbstbehandlung von Zahnschmerzen mit verschiedenen Substanzen beschrieben.
Das Problem besteht insbesondere darin, dass ätherische Öle hochkonzentrierte Produkte sind. Die Konzentration eines selbst verwendeten Nelkenöls lässt sich nicht mit der kontrollierten Anwendung eines dafür zugelassenen Arzneimittels vergleichen.
Bei verschluckten größeren Mengen kann Eugenol darüber hinaus toxisch wirken. Beschrieben sind unter anderem schwere Vergiftungen mit neurologischen Symptomen und Leberschäden.
Also lieber keine Nelken auf den Zahn?
Unsere Empfehlung ist eindeutig:
Nelkenöl sollte nicht als Hausmittel direkt auf Zahnfleisch oder Mundschleimhaut aufgetragen werden. Auch von der unkontrollierten Anwendung konzentrierter ätherischer Öle bei Zahnschmerzen ist abzuraten.
Dass Eugenol in der Zahnmedizin grundsätzlich eine Rolle spielt, bedeutet nicht, dass reines Nelkenöl zur Selbstbehandlung geeignet ist. In zahnmedizinischen Produkten werden Wirkstoffe unter definierten Bedingungen und Konzentrationen eingesetzt.
Das klassische Hausmittel „Nelkenöl auf den schmerzenden Zahn“ ist daher keine gute Alternative zum Zahnarztbesuch.
Was ist mit Alkohol, Aspirin oder anderen Hausmitteln?
Im Internet finden sich zahlreiche weitere Empfehlungen: Alkohol auf den Zahn träufeln, Aspirin auf das Zahnfleisch legen, Knoblauch auf den Zahn legen oder andere reizende Substanzen direkt auf die schmerzende Stelle aufbringen.
Davon sollte man Abstand nehmen.
Insbesondere das direkte Auflegen von Tabletten oder reizenden Substanzen auf die Mundschleimhaut kann zusätzliche Gewebeschäden verursachen, ohne die eigentliche Ursache der Zahnschmerzen zu behandeln.
Ein vermeintliches Hausmittel kann dadurch aus einem Zahnproblem zusätzlich eine schmerzhafte Schleimhautverletzung machen.
Wann muss man besonders schnell zum Zahnarzt?
Ein Zahnarztbesuch sollte nicht unnötig hinausgezögert werden. Besonders wichtig ist eine zeitnahe Abklärung, wenn:
- die Zahnschmerzen trotz Schmerzmittel nicht verschwinden,
- die Schmerzen zunehmend stärker werden,
- der Zahn beim Zubeißen schmerzt,
- das Zahnfleisch gerötet oder geschwollen ist,
- ein unangenehmer Geschmack oder Eiteraustritt auftritt,
- Fieber hinzukommt,
- die Wange oder der Kiefer anschwillt,
- die Beschwerden länger als ein bis zwei Tage bestehen.
Bei einer deutlichen Schwellung im Gesicht oder Hals sowie bei Problemen beim Atmen, Schlucken oder Sprechen handelt es sich um einen medizinischen Notfall. In einer solchen Situation sollte unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden.
Schmerzmittel sind eine Überbrückung – keine Behandlung
Die wichtigste Botschaft bei Zahnschmerzen lautet daher:
Wenn Ibuprofen nicht hilft, sollte man nicht einfach immer mehr Hausmittel ausprobieren.
Ibuprofen gehört durchaus zu den wirksamen Medikamenten bei akuten Zahnschmerzen. Wenn die Wirkung jedoch nicht ausreicht, kann das ein Hinweis darauf sein, dass eine behandlungsbedürftige Ursache vorliegt oder dass eine andere Schmerztherapie erforderlich ist. Die aktuellen zahnmedizinischen Leitlinien bestätigen, dass NSAR allein oder in geeigneten Fällen in Kombination mit Paracetamol zur vorübergehenden Schmerzbehandlung eingesetzt werden können.
Die entscheidende Behandlung besteht jedoch darin, die Ursache des Zahnschmerzes zu finden und zu behandeln.
Deshalb gilt: Zahnschmerzen nicht über mehrere Tage mit Schmerzmitteln oder Hausmitteln unterdrücken, sondern möglichst zeitnah zahnärztlich untersuchen lassen.
Kieferorthopädische Beschwerden und Zahnempfindlichkeiten
Auch während einer kieferorthopädischen Behandlung können vorübergehend Zahnschmerzen oder Zahnempfindlichkeiten auftreten. Insbesondere nach dem Einsetzen einer festen Zahnspange, dem Wechsel eines Bogens oder einer Anpassung der Apparatur ist eine gewisse Empfindlichkeit der Zähne völlig normal. Durch die kieferorthopädischen Kräfte beginnen sich die Zähne zu bewegen, wodurch in den ersten Tagen ein Druck- oder Spannungsgefühl entstehen kann. Diese Beschwerden sind in der Regel vorübergehend und klingen meist von selbst wieder ab.
Anders verhält es sich, wenn Teile der Zahnspange das Zahnfleisch, die Wange oder die Lippen reizen oder ein Bracket, Bogen oder anderes Element unangenehm stört. In diesem Fall sollte nicht über längere Zeit abgewartet werden. Wir empfehlen, einfach in unserer Praxis anzurufen und einen kurzfristigen Notfalltermin zu vereinbaren (Tel. 089 624 39 566). So können wir die Ursache der Irritation schnell feststellen und die störende Stelle gegebenenfalls direkt korrigieren. Auch bei ungewöhnlich starken oder anhaltenden Schmerzen sollte die Ursache ärztlich beziehungsweise zahnärztlich abgeklärt werden.
Was tun, wenn die Zahnarztpraxis geschlossen ist?
Treten starke Zahnschmerzen außerhalb der regulären Sprechzeiten auf oder verschlimmern sich die Beschwerden deutlich, steht der zahnärztliche Notdienst zur Verfügung. Dort können akute Beschwerden beurteilt und dringende Maßnahmen zur Schmerzlinderung beziehungsweise zur Behandlung eines zahnmedizinischen Notfalls durchgeführt werden. Welche Praxis aktuell Notdienst hat, hängt vom jeweiligen Wohnort und Wochentag ab. Informationen zum zuständigen zahnärztlichen Notdienst erhalten Sie über die regional zuständigen zahnärztlichen Körperschaften beziehungsweise über die offiziellen Notdienstportale. Bei starken Schwellungen mit Problemen beim Atmen oder Schlucken sollte dagegen unverzüglich medizinische Notfallhilfe in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notdienst finden Sie hier: Wer macht zahnärztlichen Notdienst?
Disclaimer
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder zahnärztliche Untersuchung, Beratung oder Behandlung. Die beschriebenen Maßnahmen sind lediglich als vorübergehende Möglichkeiten bis zu einer zahnärztlichen Abklärung gedacht. Bei starken, zunehmenden oder ungewöhnlichen Beschwerden sowie bei Schwellungen, Fieber oder Problemen beim Atmen oder Schlucken sollte unverzüglich professionelle medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden. Die individuelle Einnahme von Medikamenten sollte insbesondere bei Vorerkrankungen, Schwangerschaft, Allergien oder gleichzeitiger Einnahme anderer Medikamente mit einer Ärztin, einem Arzt oder einer Apothekerin bzw. einem Apotheker abgeklärt werden.